Allgemeine Geschäftsbedingungen
der Autostadt GmbH für Einzelreisen
Die Reisebedingungen der Autostadt, die bei der Buchung von Ihnen anerkannt werden, sind auf der Grundlage der Empfehlung des DRV (Deutscher Reisebüroverband) gemäß Paragraph 38 Abs. 3 GWB erstellt worden.
1) ABSCHLUSS DES REISEVERTRAGES:
Die Anmeldung ist ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Reisevertrages unter Einbeziehung der Reise und Zahlungsbedingungen. Die Reiseanmeldung kann schriftlich, mündlich, fernmündlich oder per E-Mail vorgenommen werden. Die Reiseanmeldung erfolgt durch Sie und auch für alle in Ihrer Anmeldung aufgeführten Teilnehmer. Der Reisevertrag kommt zustande, nachdem die Autostadt die Buchung innerhalb einer Bindungsfrist von 14 Tagen schriftlich bestätigt hat.
2) BEZAHLUNG:
Sollte in Ihrer Reservierungsbestätigung bzw. im bindenden Angebot nicht ausdrücklich eine andere Zahlungsmodalität vereinbart sein, gilt wie folgt: Die Zustellung der Reiseunterlagen bzw. die Übergabe der Reiseunterlagen durch die Autostadt erfolgt nach Zahlungseingang Ihrer Überweisung bzw. bei Barzahlung in der Autostadt. Sollte aus der Kurzfristigkeit der Buchung eine Zusendung der Reiseunterlagen nicht mehr möglich sein, werden Ihnen diese in der Autostadt gegen Vorlage Ihres Überweisungsträgers ausgehändigt. Eventuelle Erstattungsansprüche, die Ihnen gemäß § 651 r Abs. 4 BGB zustehen, sind zu richten an
Zurich Insurance plc. Niederlassung für Deutschland
– Abteilung Kautionsversicherung –
Solmsstraße 27 – 37
60486 Frankfurt / Main
Telefon 069/7115-0
Telefax 069/7115-3422
die mit der Schadensabwicklung beauftragt ist.
3) LEISTUNGEN:
Welche Leistungen vertraglich vereinbart sind, ergibt sich aus den Leistungsbeschreibungen in unseren Informationsunterlagen sowie aus den hierauf bezugnehmenden Angaben in der Reisebestätigung. Die in den Informationsunterlagen enthaltenen Angaben zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses sind für die Autostadt bindend. Die Autostadt behält sich jedoch ausdrücklich vor, in begründeten Einzelfällen vor Vertragsabschluss eine Änderung der Prospektangaben vorzunehmen, über die wir sie selbstverständlich informieren. Für Angaben in Prospekten, die nicht von der Autostadt erstellt und Ihren Informationsunterlagen beigelegt wurden, können wir keine Haftung übernehmen. Die Preise der Leistungen sind in EURO und pro Person zu verstehen.
Fremdleistungen
Für mitangebotene Fremdleistungen, insbesondere der VfL Wolfsburg Fußball GmbH, gilt Folgendes:
1. Der im Angebot angebotene Termin und der Spieltag können sich aufgrund aktueller Ereignisse verändern. Die Verlegung von Spielzeiten und Spieltagen rechtfertigen keine kostenlose Stornierung.
2. Ein genereller Weiterverkauf der Karten ist nicht gestattet und wird mit einer Vertragsstrafe geahndet.
4) LEISTUNGS- UND PREISÄNDERUNGEN:
Abweichungen und Änderungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach dem Vertragsabschluss notwendig werden und nicht von der Autostadt wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit die Abweichungen und Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleitungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Die Autostadt ist verpflichtet, Sie über Leistungsänderungen bzw. -abweichungen unverzüglich zu unterrichten. Gegebenenfalls wird die Autostadt Ihnen eine kostenlose Umbuchung oder einen kostenlosen Rücktritt anbieten.
5) RÜCKTRITT DURCH DEN KUNDEN, ÄNDERUNGEN, UMBUCHUNGEN, ERSATZPERSONEN:
a) Rücktritt:
Treten Sie vor Reisebeginn von der Reise zurück, ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei der Autostadt maßgeblich. Die Rücktrittserklärung sollte in Ihrem Interesse und aus Beweissicherungsgründen in jedem Fall schriftlich erfolgen. Die Nichteinhaltung der vereinbarten Zahlungsfristen gilt nicht als Kündigung/ Rücktritt. Erfolgt die Kündigung durch Sie nach Antritt der Reise, kann die Autostadt für die bereits erbrachten Leistungen oder für die zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Leistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. Treten Sie vom Reisevertrag zurück oder treten Sie die Reise nicht an, so können wir einen angemessenen Ersatz für die von uns getroffenen Aufwendungen verlangen. Unser pauschalierter Anspruch auf Ersatz (Rücktrittsgebühr) beträgt:
1 Tag vor Reiseantritt oder bei Nichtantritt der Reise 100% des Reisepreises
Kulanzregelungen bedürfen der Schriftform und ersetzen die unter 1. angeführten Bedingungen.
b) Umbuchungen:
Die Autostadt behält sich vor, bei Umbuchungen Ihrerseits ab 30 Tage vor Reiseantritt eine Gebühr von 10 Euro pro Person zu berechnen.
c) Ersatzpersonen:
Bis zum Reisebeginn können Sie verlangen, dass ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag tritt. In jedem Fall behält sich die Autostadt vor, für den Mehraufwand 10 Euro pro Person zu berechnen. Rücktrittserklärungen und Änderungswünsche bedürfen in Ihrem eigenen Interesse der Schriftform und werden erst mit dem Tag wirksam, wenn sie der Autostadt vorliegen.
6) NICHT IN ANSPRUCH GENOMMENE LEISTUNGEN:
Nehmen Sie einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen nicht in Anspruch, so bemüht sich die Autostadt bei den Leistungsgebern um Erstattung der ersparten Aufwendungen.
7) AUFHEBUNG DES REISEVERTRAGES:
Wird die Autostadt an der Erfüllung des Vertrags durch bei Vertragsschluss nicht voraussehbarer unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände gehindert, so kann die Autostadt vor Reisebeginn von dem Vertrag zurücktreten. Erfolgt der Rücktritt nach Antritt der Reise, kann die Autostadt für die bereits erbrachten Leistungen oder für die zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Leistungen eine angemessene Entschädigung verlangen.
8) GEWÄHRLEISTUNGEN:
a) Abhilfe:
Wird die Reiseleistung nicht vertragsgemäß erbracht, so können Sie Abhilfe verlangen. Die Autostadt kann die Abhilfe verweigern, wenn damit ein unverhältnismäßiger Aufwand verbunden ist. Die Autostadt kann auch in der Weise Abhilfe schaffen, dass sie eine gleichwertige Ersatzleistung erbringt.
b) Minderung des Reisepreises
Sie können nach Rückkehr von der Reise eine der Minderleistung entsprechende Herabsetzung des Reisepreises verlangen, wenn trotz Ihrer Mängelanzeige Reiseleistungen oder von Ihnen in Anspruch genommene Ersatzleistungen nicht vertragsgemäß erbracht wurden.
9) MITWIRKUNGSPFLICHT:
Sie sind verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, evtl. Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Sie sind insbesondere verpflichtet, Ihre Beanstandungen unverzüglich dem Leistungsgeber mitzuteilen.
Kommen Sie diesen Verpflichtungen nicht nach, stehen Ihnen Minderungsansprüche nicht zu. Ansprüche wegen Nichterbringung oder nicht vertragsgemäßer Erbringung von Leistungen haben Sie innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise bei der Autostadt schriftlich geltend zu machen. Nach Ablauf dieser Frist können nachträglich eingebrachte Ansprüche nicht mehr geltend gemacht werden.
10) REISESCHUTZ:
Wir empfehlen Ihnen den Abschluss einer Reiseversicherung:
Rücktrittskostenversicherung
Reiseabbruchversicherung
Reisekomplettversicherung
11) UNWIRKSAMKEIT EINZELNER BESTIMMUNGEN:
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge.
12) AUFLAGE/STAND:
Stand: Juli 2018