Teilnahme- und Durchführungsbedingungen für das XXA Gewinnspiel der Autostadt GmbH
Die Teilnahme an Online-Gewinnspielen der Autostadt und deren Durchführung richtet sich nach den folgenden Bestimmungen. Online-Gewinnspiele sind solche, bei denen eine Teilnahme ausschließlich online erfolgen kann.
§ 1 GEWINNSPIEL
Die Gewinnspiele können von der Autostadt GmbH in Kooperation mit verschiedenen Partnern (Kooperationspartner), die grundsätzlich die Preise für die Gewinnspiele zur Verfügung stellen (Preissponsor), durchgeführt werden. Die Autostadt GmbH vertritt die Kooperationspartner während der Durchführung des Gewinnspiels und verspricht die von ihnen gestifteten Preise allein in deren Namen. Die Autostadt GmbH wird hierdurch nicht zu einer eigenen Leistung verpflichtet, es sei denn, sie ist im konkreten Fall selbst Sponsor des Preises.
Gewinnspiele auf Facebook werden in keiner Weise von Facebook gesponsert, unterstützt oder organisiert und stehen in keiner Verbindung zu Facebook.
Gewinnspiele auf Instagram werden in keiner Weise von Instagram gesponsert, unterstützt oder organisiert und stehen in keiner Verbindung zu Instagram.
§ 2 TEILNAHME
(1) Teilnahmeberechtigt sind volljährige Personen. Minderjährige bedürfen zu ihrer Teilnahme, sofern diese nicht ausdrücklich ausgeschlossen ist, der Zustimmung ihrer/ihres Erziehungsberechtigten.
(2) Eine Person nimmt am Gewinnspiel teil, indem er/sie sich vor dem riesigen Buchstaben XXA auf den Messeständen der Autostadt oder auf dem Gelände der Autostadt fotografiert und dieses Foto unter Verwendung des Hashtag #autostadt202020 auf Instagram öffentlich posted. Die Einhaltung von Datenschutz und Persönlichkeitsrechten muss durch den oder die Teilnehmenden sichergestellt werden. Der Teilnehmer ist für die Richtigkeit der für das Gewinnspiel erforderlichen Angaben, insbesondere der eMail-Adresse, verantwortlich. Die Teilnahme hat bis zum 30. November 2020 zu erfolgen. Zur Überprüfung der Fristwahrung dient der elektronisch protokollierte Eingang der Gewinnspielabgabe bei der Autostadt GmbH bzw. dem Online Dienst, auf dem das Gewinnspiel veranstaltet wird.
(3) Zur Teilnahme am Gewinnspiel ist unbedingt erforderlich, dass sämtliche Personenangaben der Wahrheit entsprechen. Andernfalls kann ein Ausschluss gemäß § 3 (4) erfolgen.
(4) Jeder Teilnehmer darf nur 1x am Gewinnspiel teilnehmen.
(5) Unter allen gültigen Teilnahmefotos verlost die Autostadt GmbH nach Gewinnspielende 3 Familienjahreskarten für die Autostadt.
§ 3 AUSSCHLUSS VOM GEWINNSPIEL
(1) Mitarbeiter der Autostadt GmbH, der am Gewinnspiel beteiligten Kooperationspartner sowie jeweils deren Angehörige sind von der Teilnahme ausgeschlossen.
(2) Bei einem Verstoß gegen diese Teilnahmebedingungen behält sich die Autostadt GmbH das Recht vor, Personen vom Gewinnspiel auszuschließen.
(3) Ausgeschlossen werden auch Personen, die sich unerlaubter Hilfsmittel bedienen oder sich anderweitig durch Manipulation Vorteile verschaffen. Gegebenenfalls können in diesen Fällen auch nachträglich Gewinne aberkannt und zurückgefordert werden.
(4) Wer unwahre Personenangaben macht, kann vom Gewinnspiel ausgeschlossen werden.
§ 4 DURCHFÜHRUNG UND ABWICKLUNG
(1) Die Gewinner werden von der Autostadt GmbH per E-Mail, Brief oder die Kommentar-Funktion der jeweiligen Plattform, auf der das Gewinnspiel veranstaltet wird (z.B. Facebook, Instagram) benachrichtigt und können im Falle Ihrer vorherigen Zustimmung namentlich veröffentlicht werden. Mit dieser Form der Veröffentlichung erklärt sich der Gewinner ausdrücklich einverstanden. Die Autostadt GmbH ist berechtigt, die Daten des Gewinners ggf. an den Kooperationspartner zu übermitteln, um so die Auslieferung des Gewinns zu ermöglichen. Meldet sich der Gewinner nicht unmittelbar nach dem Erhalt der Benachrichtigung, so verfällt der Anspruch auf den Gewinn und es wird per Los ein neuer Gewinner ermittelt.
Der Anspruch auf den Gewinn verfällt ebenfalls, wenn die Übermittlung des Gewinns nicht innerhalb von sechs Monaten nach der ersten Benachrichtigung über den Gewinn aus Gründen, die in der Person des Gewinners liegen, erfolgen kann.
Dasselbe gilt für Motorräder und vergleichbare Preise.
(1.1) Social Media Gewinnspiele
(1) Das Gewinnspiel startet mit Erscheinen des entsprechenden Gewinnspiel Posts auf der jeweiligen Plattform und endet zum angegebenen Zeitpunkt. Die Teilnahme ist nur im jeweils angegebenen Aktionszeitraum möglich. Spätere Einsendungen können nicht mehr berücksichtigt werden. Die Gewinner werden binnen drei Tagen nach Gewinnspielende nach dem Zufallsprinzip ermittelt. Die Redaktion behält sich vor, Accounts, die sich in irgendeiner Form als unzulässig erweisen, vom Gewinnspiel auszuschließen.
(2) Im Falle eines Gewinns bei einem Social Media Gewinnspiel werden die ermittelten Gewinner in der Regel über die Kommentarfunktion des jeweiligen Gewinnspiel Posts auf der entsprechenden Plattform (z.B. Facebook, Instagram) aufgefordert, sich über die Nachrichtenfunktion (z.B. private Nachricht oder direct message) der jeweiligen Plattform zu melden und der Autostadt zwecks Versand der Gewinne ihre Kontaktdaten zu übermitteln. Meldet sich der Gewinner beim Gewinnspielveranstalter nicht innerhalb von 48 Stunden nach dem Absenden der Gewinnbenachrichtigung, verfällt der Anspruch auf den Gewinn. Die Teilnehmer erklären sich damit einverstanden, dass ihre Namen auf der Autostadtseite der entsprechenden Plattform veröffentlicht werden.
(3) Ist die Übermittlung des Gewinns nicht oder nur unter unzumutbaren Umständen möglich, so erhält der Gewinner einen gleichwertigen Ersatz. Ebenfalls erhält der Gewinner einen gleichwertigen Ersatz, wenn der ursprüngliche Gewinn in der präsentierten Ausführung nicht mehr lieferbar ist (Modellwechsel, Saisonware etc.).
(4) Eine Barauszahlung der Gewinne oder eines etwaigen Gewinnersatzes ist in keinem Falle möglich.
(5) Der Anspruch auf den Gewinn oder Gewinnersatz kann nicht abgetreten werden.
§ 5 VORZEITIGE BEENDIGUNG DES GEWINNSPIELS
Die Autostadt GmbH behält sich vor, das Gewinnspiel zu jedem Zeitpunkt ohne Vorankündigung zu beenden, wenn aus technischen Gründen (z. B. Viren im Computersystem, Manipulation oder Fehler in der Hard- und/ oder Software) oder aus rechtlichen Gründen eine ordnungsgemäße Durchführung des Spiels nicht gewährleistet werden kann. Sofern eine derartige Beendigung durch das Verhalten eines Teilnehmers verursacht wird, kann die Autostadt GmbH von dieser Person den entstandenen Schaden ersetzt verlangen.
§ 6 DATENSCHUTZ
(1) Bei einigen Gewinnspielen ist eine Registrierung notwendig. Durch die Registrierung erklärt sich der Teilnehmer ausdrücklich damit einverstanden, dass die Autostadt GmbH die dazu erforderlichen Daten für die Dauer des Gewinnspiels speichert und zum Zwecke der Gewinnabwicklung an den jeweiligen Kooperationspartner übermittelt, welcher die Personenangaben ebenfalls für die Dauer des Gewinnspiels speichern darf.
Es steht dem Teilnehmer jederzeit frei, per Widerruf unter onlineunit@autostadt.de die Einwilligung in die Speicherung aufzuheben und somit von der Teilnahme zurückzutreten.
(2) Die Autostadt GmbH verpflichtet sich, die gesetzlichen Bestimmungen des Datenschutzes zu beachten. Insbesondere wird in diesem Zusammenhang auf die Datenschutzerklärung hingewiesen.
§ 7 HAFTUNG
(1) Die Autostadt GmbH wird mit der Aushändigung des Gewinns von allen Verpflichtungen frei, sofern sich nicht aus diesen Regelungen schon ein früherer Zeitpunkt ergibt.
(2) Für Sach- und/oder Rechtsmängel an den von etwaigen Kooperationspartnern gestifteten Gewinnen haftet die Autostadt GmbH nicht.
(4) Die Autostadt GmbH haftet nur für Schäden, welche von der Autostadt GmbH oder einem seiner Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig oder durch die Verletzung von Kardinalspflichten verursacht wurde. Diese vorstehende Haftungsbeschränkung gilt nicht für Schäden durch die Verletzung von Leben, Körper und/oder Gesundheit.
§ 8 SONSTIGES
(1) Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
(2) Es ist ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland anwendbar.
(3) Sollten einzelne dieser Bestimmungen ungültig sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Nutzungsbedingungen hiervon unberührt.
Stand: Juni 2020