Allgemeine Geschäftsbedingungen
der Autostadt GmbH für die Ausgabe von AutostadtCards und Gutscheinen sowie die Annahme von Vouchern
§ 1 Einbeziehung von Allgemeinen
Geschäftsbedingungen (AGB)
Mit Erwerb einer Eintrittskarte werden die folgenden AGB Teil des Vertrages zwischen Autostadt GmbH und Kunden. Die Hausordnung der Autostadt ist Teil der AGB.
§ 2 Eintrittskarte
Die Autostadt kann nur mit einer freigeschalteten Eintrittskarte an den gekennzeichneten Eingängen für Besucher betreten werden. Die Eintrittskarte ist während des Aufenthaltes in der Autostadt aufzubewahren und auf Verlangen den Mitarbeiter/-innen vorzuzeigen.
Die freigeschaltete Eintrittskarte berechtigt zum Besuch der Autostadt am Tag der Freischaltung.
Die Eintrittskarte ist eine Wertkarte, keine Zahlkarte.
Bei Verlust der Eintrittskarte leistet die Autostadt GmbH gegen eine Schutzgebühr Ersatz. Das Guthaben wird auf die neue Karte übertragen, wenn die Karte personalisiert bzw. die Autostadt-Kartennummer bekannt ist.
Eine Auszahlung des Guthabens in bar erfolgt nicht.
§ 3 Eintrittspreise
Die Eintrittspreise richten sich nach der gültigen Preisliste. Grundsätzlich erstattet die Autostadt keine Eintrittsgelder.
Der Besuch von zusätzlichen kostenpflichtigen Attraktionen (TurmFahrt, GeländeParcours etc.) auf dem Gelände der Autostadt ist, soweit einzelne Attraktionen nicht explizit zugesagt und damit Vertragsbestandteil geworden sind, nicht Bestandteil unserer Leistungen.
Sollten einzelne Attraktionen ausfallen, entsteht für Sie kein Anspruch auf vollständige oder anteilige Rückerstattung der Eintrittspreise.
Erstattet Ihnen die Autostadt ausnahmsweise den Eintritt aus anderen rechtlichen Gründen, so erfolgt dies maximal bis zur Höhe des entrichteten Eintrittspreises. In Fällen höherer Gewalt sind Ansprüche ausgeschlossen.
§ 4 Gutscheine
Folgende Gutscheine werden von der Autostadt ausgestellt:
- Abend-Gastronomie-Gutschein
- Abholerguthaben auf Abholerkarte
Der Gutscheinwert wird auf die AutostadtCard aufgeladen. Die Gutscheine werden in der Reihenfolge ihrer Ausstellung verbraucht. Der Anspruch auf Einlösung des Gutscheins erlischt ein Jahr nach Ausstellung des Gutscheins. Der Abend-Gastronomie-Gutschein ist noch am Tag der Ausstellung einzulösen.
§ 5 Geschenk-Gutschein
Der Geschenk-Gutschein ist ein Wertgutschein, der auf keine bestimmte Leistung bezogen ist, sondern nach dem individuellen Kundenwünschen in der Autostadt (außer Volkswagen Zubehör) eingelöst werden kann.
Verbleibt ein Restbetrag auf dem Geschenk-Gutschein, kann dieser erneut genutzt werden bis er aufgebraucht ist. Der Wert auf der Gutscheinkarte ist immer maßgeblich und nicht derjenige auf der Gutscheinhülle.
Der Geschenk-Gutschein wird nicht bar ausgezahlt.
§ 6 Voucher
Die Autostadt GmbH akzeptiert im Rahmen einer Leistung erfüllungshalber (§ 364 II BGB) sog. Voucher, die dem Kunden von einem Dritten gegen Zahlung ausgestellt worden sind. Der Anspruch gegen den Kunden erlischt erst bei Erfüllung durch den Dritten.
Die Voucher werden innerhalb von 1 Jahr ab Ausstellung (Buchungsdatum) von der Autostadt eingelöst. Ein Voucher kann für Eintritt, Verzehr, Führung und Veranstaltungen ausgestellt werden.
Bei Verlust des Vouchers leistet die Autostadt grundsätzlich keinen Ersatz.
§ 7 Haftungsbeschränkungen
Eine Haftung der Autostadt GmbH besteht nicht bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit des Kunden. Die Autostadt GmbH haftet nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. In Bezug auf die Verrichtungsgehilfen gilt § 831 BGB.
§ 8 Veranstaltungen
Veranstaltungen, die auf dem Gelände der Autostadt stattfinden (Konzerte, Lesungen u. ä.) unterliegen den gleichen Haftungsbeschränkungen wie der gewöhnliche Besuch der Autostadt.
Zu Events werden gesonderte Veranstaltungstickets benötigt. Diese können direkt in
der Autostadt bestellt und abgeholt werden. Die Reservierungsfrist beträgt fünf Tage. Kartenrückgabe und –tausch sind nicht möglich.
Beim Erhalt der Eintrittskarte sind die Kartenaufdrucke (Vorstellung, Preisgruppe, Datum und Uhrzeit) sofort zu prüfen. Sollte uns bei der Ausstellung eines Veranstaltungstickets ein offensichtlicher Fehler unterlaufen sein, ist eine Reklamation nur innerhalb der ersten zwei Wochen nach Erhalt des Veranstaltungstickets möglich.
Der kommerzielle Weiterverkauf von Veranstaltungstickets ist untersagt. Ausnahmen hiervon bedürfen einer vorherigen schriftlichen Zustimmung des Veranstalters.
Bei genereller Absage einer Veranstaltung wird innerhalb einer Frist von 6 Wochen nach dem Termin der Veranstaltung gegen Vorlage der Eintrittskarte der Kaufpreis vom Veranstalter zurückerstattet.
Die Verlegung von Veranstaltungen in andere Räumlichkeiten der Autostadt bedürfen keiner vorherigen Bekanntgabe.
Die Autostadt ersetzt keine Schäden, die auf eigenes Verschulden oder höhere Gewalt zurückzuführen sind.
Aus wetterbedingten Gründen kann sich der Veranstalter vorbehalten, den Beginn der Aufführung zeitlich zu verschieben.
Sichtbehinderte Plätze werden vom Veranstalter kenntlich gemacht und zu einem reduzierten Preis verkauft.
Nach Beginn einer Veranstaltung besteht kein Anspruch mehr auf den in der Eintrittskarte angegebenen Sitzplatz (gilt bei nummerierten Sitzplätzen). Verspäteter Einlass kann nur in einer Veranstaltungspause gewährt werden. Bei Veranstaltungen ohne
Pause gibt es keinen Späteinlass.
Ton-, Foto-, Film- und Videoaufnahmen während der Veranstaltung, auch für den privaten Gebrauch, sind untersagt. Für den Fall, dass während einer Vorstellung Bild- und/oder Tonaufnahmen durch dazu berechtigte Personen gemacht werden, erklärt sich der Besucher mit dem Erwerb des Veranstaltungstickets damit einverstanden, dass er eventuell in Bild und/oder Wort aufgenommen wird und die Aufzeichnungen ohne Anspruch auf Vergütung veröffentlicht und verwendet werden dürfen.
§ 9 Datenschutz
Die Autostadt GmbH behält sich vor, die für eine ordnungsgemäße Abwicklung des Vertrages benötigten Daten des Kunden zu speichern. Die Autostadt sichert die vertrauliche Behandlung der Daten gem. BDSG zu.
Stand: November 2011













